Druckluftsicherheit
Mit Ihrer Entscheidung für Druckluft haben Sie eine Kraftquelle gewählt, die eine große Menge Energie lagern kann. Deshalb sind gewisse Sicherheitsmaßnahmen notwendig, um Unfälle zu vermeiden.
Höchstgrenzen für Betriebsdruck, Temperatur, Belastung etc. müssen beachtet und eingehalten werden. Druckluft darf nicht direkt auf die Haut (Körper) gerichtet werden. Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von Druckluft werden zur Zeit in vielen Ländern untersucht. Derzeit sind es zwei Länder, die USA und die Schweiz, die bereits gesetzliche Richtlinien bezüglich direktes Anblasen der Haut eingeführt haben.
Blaspistolen werden oft dazu verwendet, um sich von Staub und Schmutz zu säubern. Dabei kann es ohne weiteres passieren, dass eine Luftblase in den Blutkreislauf gedrückt wird und so ein Blutpfropf entsteht.
Mehrere Todesfälle, die auf diese Weise eingetroffen sind, haben zu den heute geltenden Sicherheitsvorschriften geführt. In den USA wird die Sicherheit durch die Bestimmungen der OSHA (Occupational Safety and Health Administration) geregelt. Die Anwendung von Druckluft wird durch den § 1910.242 b geregelt, der besagt, dass der Luftdruck bei direktem Hautkontakt 210 kPa (30 psi) nicht übersteigen darf.
Die Schweizerische Unfallsversicherungsanstalt SUVA hat ähnliche Bestimmungen für die Schweiz eingeführt.
Alle Sicherheitsdüsen von Silvent erfüllen aufgrund ihrer Konstruktion diese Bestimmungen. Die Abbildung unten zeigt, dass die Düse nie so blockiert werden kann, dass die Öffnung direkt verdeckt wird (dead ending). Der Druck, der aufgebaut werden kann, wird deshalb immer unter 210 kPa (30 psi) liegen.
Weiters soll laut § 1910.242 b eine Methode oder Anordnung verwendet werden, die verhindert, dass Späne oder Partikeln jeglicher Größe in die Augen oder gegen die Haut des Verwenders oder Mitarbeiters geblasen werden können. Der Spanschutz muss mit der Düse nicht direkt verbunden sein, wenn etwa Schirme oder Sperren verwendet werden. Der Einsatz schützender Luftkegel wird im allgemeinen als Schutz für den Anwender akzeptiert, doch sind zum Schutz der Mitarbeiter oft Sperren, Schutzwände oder Abschirmungen nötig.
Silvent-Produkte sind alle so konstruiert, dass sie diese Bestimmungen erfüllen.
Maschinenrichtlinien
In der EU gelten die Maschinenrichtlinien 98/37/EG.
Die Richtlinien stellen wichtige Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Herstellung von Sicherheitskomponenten.
Auch wenn Blasdüsen in Systemen und Maschinen verwendet werden, die unter diese Richtlinien fallen, treffen diese Bestimmungen nicht auf die Blasdüsen selbst zu.
Pneumatische Komponenten sollen nicht individuell CE-gekennzeichnet werden, dies wäre sogar ein Verstoß gegen das Gesetz.
Für Maschinenbauer, die angeben müssen, dass ihr Produkt die Maschinenrichtlinien der EU erfüllt, sind die Datenspezifikationen über Temperatur, Druck und Spannung, die im Katalog angegeben werden, für Einbaukomponenten ausreichend.
Silvent ist jederzeit bereit, Ihre Fragen zu den Maschinenrichtlinien zu beantworten.
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